
Mit technisch zweitem Versäumnisurteil, wird das Versäumnisurteil bezeichnet, dass nach Erlasse eines Versäumnisurteils und erfolgreichem Einspruch aufgrund erneuter Säumnis im anberaumten Ersatztermin ergeht (§ 345 ZPO). Das technisch zweite Versäumnisurteil ist von anderen Versäumnisurteilen in einem Prozess zu unterscheiden, die sich auf ...
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